Rechtliches
Stand: März 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen von Murtaj murtIT (nachfolgend «Auftragnehmer»), gegenüber dem Auftraggeber.
Mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit dem Beginn der Leistungserbringung, anerkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich. Abweichende AGB des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen schriftlich zu.
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
Mündliche Absprachen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Offerten sind, sofern nicht anders vereinbart, ab Ausstellungsdatum 10 Tage gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer nicht mehr an das Angebot gebunden.
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dadurch entstehende Mehrkosten sowie Terminverschiebungen entsprechend anzupassen.
Der Leistungsumfang ergibt sich abschliessend aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschliesslich eine sorgfältige Ausführung im Sinne eines Auftragsverhältnisses gemäss Art. 394 ff. OR.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung jederzeit qualifizierte Dritte (Subunternehmer) beizuziehen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit, Sicherheit oder Fehlerfreiheit von IT-Systemen, Software, Netzwerken oder Drittleistungen, die nicht in seinem direkten Einflussbereich liegen. Dies gilt insbesondere für Leistungen von Drittanbietern (z. B. Hosting-Provider, Cloud-Dienste, Softwarehersteller).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten sowie Infrastruktur vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen.
Verzögerungen, Mehraufwände oder Schäden, die aufgrund unvollständiger, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen vollumfänglich zu dessen Lasten.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen oder anzupassen. Allfällige dadurch entstehende Mehrkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern diese anfällt. Massgebend ist der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Der Auftragnehmer behält sich vor, Preise bei länger dauernden Projekten angemessen anzupassen, sofern sich die Grundlagen wesentlich ändern.
Leistungen, die nicht zu einem Pauschalpreis vereinbart sind, werden nach effektivem Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet. Angefangene Stunden werden auf die nächste halbe Stunde aufgerundet.
Fahrt-, Reise- und Wartezeiten gelten als Arbeitszeit und können in Rechnung gestellt werden.
Spesen und Drittkosten (insbesondere für Hardware, Softwarelizenzen, Dienstleistungen Dritter und Verbrauchsmaterial) werden vollumfänglich zuzüglich eines angemessenen Bearbeitungszuschlags weiterverrechnet, sofern nicht anders vereinbart.
Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen erstellt, sind jedoch unverbindlich. Überschreitungen bis zu 10 % gelten als genehmigt und bedürfen keiner gesonderten Zustimmung.
Bei absehbaren darüber hinausgehenden Überschreitungen wird der Auftraggeber informiert. Ohne gegenteilige Mitteilung innert angemessener Frist gilt die Fortführung der Arbeiten als genehmigt.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu begleichen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt der Verzug ohne Mahnung ein. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. gemäss Art. 104 OR sowie Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Leistungen unverzüglich auszusetzen, laufende Arbeiten zu sistieren sowie den Vertrag fristlos zu kündigen.
Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, Arbeitsergebnisse, Daten oder Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, soweit gesetzlich zulässig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten eine Vorauszahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes zu verlangen.
Bei grösseren oder länger dauernden Projekten können zusätzlich Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt vereinbart oder einseitig in Rechnung gestellt werden.
Liefertermine und -fristen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet, ausschliesslich unverbindliche Richtwerte. Fixtermine bedürfen in jedem Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die ausserhalb seines Einflussbereichs liegen. Dies umfasst insbesondere Fälle höherer Gewalt, Lieferverzögerungen von Drittanbietern, technische Störungen, unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine automatisch angemessen. Allfällige daraus entstehende Mehrkosten können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
Schadenersatzansprüche aufgrund von Verzögerungen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Erkennbare Verzögerungen werden dem Auftraggeber nach Möglichkeit frühzeitig angezeigt. Daraus ergibt sich jedoch kein Anspruch auf Einhaltung bestimmter Termine.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen IT-Dienstleisters. Eine Gewährleistung für das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs sowie für die ununterbrochene Verfügbarkeit oder vollständige Fehlerfreiheit von Software, Systemen oder Konfigurationen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Allfällige Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen schriftlich zu rügen. Erfolgt innert dieser Frist keine Mängelrüge, gilt die Leistung als vollständig und vorbehaltlos abgenommen.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Andernfalls gelten auch diese als genehmigt.
Bei rechtzeitig und begründet gerügten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht, nach eigener Wahl und innerhalb angemessener Frist Nachbesserung zu leisten oder die betroffene Leistung erneut zu erbringen.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Minderung, Wandelung oder Schadenersatz, sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Minderung oder Wandelung besteht frühestens nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen.
Keine Gewährleistung besteht insbesondere für Mängel, die zurückzuführen sind auf: Eingriffe oder Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, unsachgemässe Verwendung, unzureichende Systemumgebung, Nichtbeachtung von Vorgaben des Auftragnehmers, fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers sowie auf Leistungen oder Produkte Dritter (insbesondere Software, Hosting- oder Cloud-Dienste).
Die Gewährleistung ist abschliessend geregelt. Weitere Garantien oder Zusicherungen bestehen nicht.
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden jeglicher Art wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Betriebsunterbrüche sowie Schäden, die durch Dritte verursacht wurden.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers, seiner Mitarbeiter oder Hilfspersonen ist eine Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und keine Personenschäden betroffen sind.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist die Haftung des Auftragnehmers auf den nachweisbaren, typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt maximal die Höhe des für den betreffenden Auftrag vereinbarten Nettoentgelts.
Unabhängig von der Anspruchsgrundlage ist die Gesamthaftung des Auftragnehmers je Schadensereignis sowie insgesamt auf den Betrag begrenzt, den der Auftraggeber für den betreffenden Auftrag bezahlt hat, höchstens jedoch auf CHF 5000.
Die Verantwortung für die ordnungsgemässe und regelmässige Sicherung von Daten liegt ausschliesslich beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste.
Sofern der Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich mit der Durchführung von Datensicherungen beauftragt wurde, beschränkt sich eine allfällige Haftung auf die Wiederherstellung der Daten aus der zuletzt vorhandenen Sicherungskopie.
Für Leistungen, Produkte oder Dienstleistungen Dritter wird jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Software, Cloud Dienste, Hosting Anbieter sowie Telekommunikations und Internet Provider.
Eine Haftung besteht auch dann nicht, wenn der Auftragnehmer solche Drittleistungen empfohlen, vermittelt, integriert oder betreut hat.
Diese Haftungsregelung ist abschliessend. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Er sorgt dafür, dass berechtigte Mitarbeitende des Auftragnehmers für die Dauer der Arbeiten Zugang zu den betreffenden Systemen, Räumlichkeiten und Ansprechpersonen haben.
Mehraufwände, die durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, werden zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt. Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten, die im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannt sind, gelten als ausdrücklich vereinbart.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Kundendaten, Konzepte und Preise streng vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiterzugeben noch für eigene, nicht vertragsgemässe Zwecke zu verwenden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunde zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
Der Auftragnehmer verarbeitet Personendaten des Auftraggebers ausschliesslich im Rahmen des Vertragsverhältnisses und in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Datenschutzgesetz (nDSG).
Die Datenschutzerklärung ist unter murtit.ch/datenschutz einsehbar.
Gelieferte Hardware, Datenträger und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (z.B. Konzepte, Konfigurationen, Skripte, Dokumentationen, Webseiten-Code) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Der Auftragnehmer darf erstellte Arbeiten zu Referenz- und Präsentationszwecken verwenden, sofern keine Geheimhaltungsvereinbarung entgegensteht.
Werden im Rahmen eines Auftrags Drittprodukte (Software, Lizenzen) eingesetzt, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers. Der Auftraggeber ist selbst für die Beschaffung und Einhaltung der erforderlichen Lizenzen verantwortlich.
Laufende Aufträge können vom Auftraggeber jederzeit schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung aller bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der bis dahin entstandenen Aufwendungen und Drittkosten. Bereits bestellte Materialien oder vereinbarte Drittleistungen werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Der Auftragnehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt, falsche Angaben gemacht hat oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Stromausfälle, Cyberangriffe auf Infrastruktur Dritter, Ausfall von Cloud-Diensten, behördliche Massnahmen sowie andere unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht beeinflussbare Ereignisse. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über das Eintreten eines solchen Ereignisses.
Diese AGB sowie alle Verträge unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.